Bedingt durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall hat sich Ihr Leben auf den Kopf gestellt und Sie sind in der Situation, dass Sie Leistungen aus Ihrer Krankentagegeld- (KT, KTG), Unfall-, Dienst- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beanspruchen müssen.
Mit dem Ausfüllen des Leistungsantrages allein ist es dabei nicht getan – Sie tragen die Beweislast! Es ist deshalb von Vorteil, wenn Sie sich frühzeitig und schon während des Bezuges von Krankentagegeld mit uns in Verbindung setzen. Was „Beweislast“ für Sie bedeutet, welche Punkte Sie auf dem Weg zur Berufsunfähigkeitsrente beachten sollten und wie wir Ihnen dabei helfen können, beschreiben wir Ihnen nachfolgend.
Sie haben eine private Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen. Ihr Ziel war es Ihre Arbeitskraft adäquat abzusichern. Im Falle der Berufsunfähigkeit sollte eine auskömmliche Rente ausgezahlt werden, Ihre Altersversorgung sollte sich weiter aufbauen.
Im Grunde geht es hier um Ihre Existenz!
Je nach Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit geht es um erhebliche Summen, oft deutlich über 1 Mio. €. Es ist verständlich, dass der Versicherer sehr genau prüft und im Zweifel Ihren Antrag auf BU ablehnt.
Der Leistungsanspruch stützt sich auf die Fachbereiche Recht, Medizin und Berufskunde. Dabei sind ausschließlich Fakten relevant, Prosa ist dabei nicht hilfreich! Liegt der Nachweis der BU nicht vor, kann der Versicherer Ihren Antrag nicht anerkennen!
Wir wissen, was der Versicherer in welcher Form und inhaltlichem Umfang zur Prüfung benötigt. Wir tragen für Sie die Nachweise zum Eintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, wahrheitsgemäß und vollständig, mit allen benötigten Unterlagen zusammen. Wir erarbeiten dabei strukturiert und zielorientiert alle Fakten auf, aus denen das Vorliegen Ihrer Berufsunfähigkeit zweifelsfrei hervorgeht. Dabei lassen wir uns individuell von unserem Rechtsanwalt beraten, ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Die Formulare der Versicherer sind i.d.R. oberflächlich und können Ihre konkrete, persönliche Situation nur ungenügend abbilden. Durch die von uns auf Ihre individuelle Problematik hin erstellten Unterlagen und einer bis zu 30-seitigen Fallbeschreibung, verhindern wir eine Interpretation Ihrer tatsächlichen Situation durch den Versicherer.
Haben wir Ihre Antragsunterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und plausibel erstellt, kommt es meist nicht noch zu monatelangen Verzögerungen bei der Prüfung Ihrer Berufsunfähigkeit durch den Versicherer. Unser Ziel ist es lösungsorientiert und hochmotiviert Sie an das Ziel zu führen. Dennoch benötigen Sie Geduld!
Und sollen Sie dann doch begutachtet werden, beraten wir Sie zum Verhalten bei Begutachtungen zum privaten Krankentagegeld und zur Berufsunfähigkeit und stellen Sie optimal darauf ein.
Neben dem Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente haben Sie möglicherweise auch Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung oder Versorgungswerk.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Erwerbsminderungsrente oder der Berufsunfähigkeit bei Ihrem berufsständischen Versorgungwerk. Wir ziehen die Korrespondenz auf uns und entlasten Sie auch hier umfassend.