Stellen Sie sich vor, Sie sind 45 Jahre alt und werden berufsunfähig. Ihre Berufsunfähigkeitsrente beträgt 2.200 € pro Monat. Ihr Vertrag sichert Ihnen diese Rente bis zum 65. Lebensjahr, also für 20 Jahre.
Der Wert Ihres Vertrags lässt sich wie folgt berechnen:
Ist in Ihrem Vertrag jedoch eine dynamische Rentensteigerung enthalten erhöht sich Ihre Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Zeit. Zusammen mit der Beitragsbefreiung, bei der der Versicherer Ihre Beiträge während der Berufsunfähigkeit übernimmt, kann der Gesamtwert Ihres Vertrags über 870.000 € betragen.
Angesichts dieser hohen Summe ist es verständlich, dass Versicherer Ihren Antrag sehr genau prüfen. Ein Fehler im Antrag kann dazu führen, dass Sie diese finanzielle Absicherung verlieren.
So bemisst sich unser Honorar
Die Höhe unseres Honorars richtet sich nach dem Aufwand und dem Ergebnis unserer Arbeit. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
Nach einer ersten kostenfreien telefonischen Beratung geben wir Ihnen eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands in Form eines Kostenvoranschlags.
Wenn wir Ihren Fall übernehmen, passen wir unsere Honorarstruktur an den Erfolg an. Sie zahlen 50 % des vereinbarten Honorars bei Beauftragung und die restlichen 50 % erst, wenn Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt wurde. Wir bieten Ihnen dabei auch die Möglichkeit einer Teilzahlung an, um Ihre finanzielle Situation zu berücksichtigen.
Wir arbeiten konsequent und lösungsorientiert. Dennoch kann es vorkommen, dass wir im Laufe der Bearbeitung feststellen, dass Ihre Erfolgsaussichten (noch) zu gering sind. In diesem Fall bieten wir Ihnen die Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund an.
Dadurch verhindern Sie unnötige Kosten und Aufwendungen. Wir verrechnen in diesem Fall lediglich eine einmalige Gebühr von 890 € (inkl. MwSt.) mit dem bereits geleisteten Honorar.
Das Honorar für unsere Dienstleistung wird üblicherweise als Werbungskosten angesehen - bitte besprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater!
Wir sind als Versicherungsberater gem. § 34d (2) der Gewerbeordnung zugelassen und beraten und vertreten Sie gewerbsmäßig bei der Wahrnehmung Ihrer Ansprüche aus Versicherungsverträgen im Leistungsfall. Dabei vertreten wir Sie außergerichtlich gegenüber den Leistungsträgern. Zu den privaten Versicherern unterhalten wir keinerlei Beziehungen.