Welchen Wert hat Ihr Vertrag? Eine Beispielrechnung

Stellen Sie sich vor, Sie sind 45 Jahre alt und werden berufsunfähig. Ihre Berufsunfähigkeitsrente beträgt 2.200 € pro Monat. Ihr Vertrag sichert Ihnen diese Rente bis zum 65. Lebensjahr, also für 20 Jahre.

Der Wert Ihres Vertrags lässt sich wie folgt berechnen:

  • 20 Jahre lang BU-Rente: 2.200 €/Monat x 12 Monate = 26.400 €/Jahr
  • Gesamtwert (ohne Dynamik): 26.400 € x 20 Jahre = 528.000 €

Ist in Ihrem Vertrag jedoch eine dynamische Rentensteigerung enthalten erhöht sich Ihre Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Zeit. Zusammen mit der Beitragsbefreiung, bei der der Versicherer Ihre Beiträge während der Berufsunfähigkeit übernimmt, kann der Gesamtwert Ihres Vertrags über 870.000 € betragen.

Angesichts dieser hohen Summe ist es verständlich, dass Versicherer Ihren Antrag sehr genau prüfen. Ein Fehler im Antrag kann dazu führen, dass Sie diese finanzielle Absicherung verlieren.

Wie bemisst sich unser Honorar?

So bemisst sich unser Honorar

Die Höhe unseres Honorars richtet sich nach dem Aufwand und dem Ergebnis unserer Arbeit. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  • Dauer des Prozesses: Die Bearbeitung, insbesondere bei psychischen Erkrankungen, kann sich über Jahre hinziehen.
  • Komplexität des Falls: Der Aufwand hängt davon ab, mit wie vielen Versicherern oder Behörden wir für Sie in Kontakt treten müssen.
  • Besonderheiten: Für Selbstständige ist der verpflichtenden Vortrag zur Umorganisation obligatorisch.

Nach einer ersten kostenfreien telefonischen Beratung geben wir Ihnen eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands in Form eines Kostenvoranschlags.

Wenn wir Ihren Fall übernehmen, passen wir unsere Honorarstruktur an den Erfolg an. Sie zahlen 50 % des vereinbarten Honorars bei Beauftragung und die restlichen 50 % erst, wenn Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt wurde. Wir bieten Ihnen dabei auch die Möglichkeit einer Teilzahlung an, um Ihre finanzielle Situation zu berücksichtigen.

 

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Gehen Sie auf Nummer sicher.

Wir arbeiten konsequent und lösungsorientiert. Dennoch kann es vorkommen, dass wir im Laufe der Bearbeitung feststellen, dass Ihre Erfolgsaussichten (noch) zu gering sind. In diesem Fall bieten wir Ihnen die Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund an.

Dadurch verhindern Sie unnötige Kosten und Aufwendungen. Wir verrechnen in diesem Fall lediglich eine einmalige Gebühr von 890 € (inkl. MwSt.) mit dem bereits geleisteten Honorar.


Steuerliche Behandlung unseres Honorars.

Das Honorar für unsere Dienstleistung wird üblicherweise als Werbungskosten angesehen - bitte besprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater!


Beratung mit Brief und Siegel.

Wir sind als Versicherungsberater gem. § 34d (2) der Gewerbeordnung zugelassen und beraten und vertreten Sie gewerbs­mäßig bei der Wahrnehmung Ihrer Ansprüche aus Versicherungsverträgen im Leistungsfall. Dabei vertreten wir Sie außergerichtlich gegenüber den Leistungsträgern. Zu den privaten Versicherern unterhalten wir keinerlei Beziehungen.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz in allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeit. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Thomas Pensel

Geschäftsführender Gesellschafter
 

09131 973 16 35
E-Mail schreiben

Norbert Kastner

Geschäftsführer bu consulting,
Rechtsanwalt

09131 973 16 35
E-Mail schreiben

Michaela Lang

MandantInnen-Betreuung,
Büroleitung

09131 973 16 35
E-Mail schreiben

Monika Pensel

MandantInnen-Betreuung,
Buchhaltung

09131 973 16 35
E-Mail schreiben

Jedes Anerkenntnis ist für uns eine Anerkennung.

Akademiker, Freiberufler, Selbständige, Angestellte und Profisportler

 

Sie gehören zu unserer Zielgruppe, wenn Sie sich zu diesen Berufsgruppen zählen.
Unser Know-how und unsere Anerkenntnisse resultieren genau aus den
Erfahrungen dieser Zielgruppe.