Welchen Wert hat Ihr Vertrag? Dazu eine kleine Beispielrechnung.

Die Berufsunfähigkeit tritt im 45. Lebensjahr ein und bleibt bestehen bis zu Ihrem 65. Lebensjahr. Sie haben eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.200 € pro / Monat mit dynamischer Steigerung der Rente sowie Beitragsbefreiung* versichert:
Über 20 Jahre hinweg muss Ihnen der Versicherer mehr als 869.000 € an Berufsunfähigkeitsrente zahlen! Vorausgesetzt Ihre Berufsunfähigkeit besteht durchgehend.
Der Versicherer wird Ihren Antrag auf BU-Rente also sehr genau prüfen!


*Bei der Beitragsbefreiung zahlt der Versicherer die Beiträge für Ihren Vertrag für die Dauer der Berufsunfähigkeit

Und wie bemisst sich unser Honorar?

Unser Honorar ist abhängig vom Aufwand und Ertrag. Dabei ist auch entscheidend, wie lange Ihre gesundheitliche Situation andauert. Bei psychischen Erkrankungen (betrifft 90% unserer MandantInnen) kann sich der schleichende Prozess schnell über fünf Jahre und länger hinziehen. Auch zu beachten ist, mit wie vielen Versicherer / Behörden wir für Sie korrespondieren.
Eine Einschätzung des Aufwands werden wir Ihnen nach unserem ersten telefonischen Beratungsgespräch vorlegen können.
Übernehmen wir Ihren Fall, verbinden wir einen Teil unseres Honorars mit dem Schicksal des Prüfungsprozesses. Dabei wird bei Beauftragung 50%* der vereinbarten Honorarsumme fällig, weitere 50% erst bei Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit. Übrigens, das erste Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei!

 

*Mit Rücksicht auf Ihre wirtschaftliche Situation bieten wir Ihnen Teilzahlung an."

 

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Gehen Sie auf Nummer sicher.

Stellen wir im Verlauf unserer Arbeit fest, dass Ihre Erfolgsaussichten (noch) zu gering sind, bieten wir Ihnen die Beendigung des Dienstleistungsvertrags aus „wichtigem Grund“ an und verrechnen in diesem Fall einmalig 890,00 € (inkl. MwSt.) mit dem bereits geleisteten Honorar.


Steuerliche Behandlung unseres Honorars.

Das Honorar für unsere Dienstleistung wird üblicherweise als Werbungskosten angesehen - bitte besprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater!


Beratung mit Brief und Siegel.

Wir sind als Versicherungsberater gem. § 34d (2) der Gewerbeordnung zugelassen und beraten und vertreten Sie gewerbs­mäßig bei der Wahrnehmung Ihrer Ansprüche aus Versicherungsverträgen im Leistungsfall. Dabei vertreten wir Sie außergerichtlich gegenüber den Leistungsträgern. Zu den privaten Versicherern unterhalten wir keinerlei Beziehungen.

Setzen Sie auf unsere Kompetenz in allen Fragen zur Berufsunfähigkeit, zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Thomas Pensel

Geschäftsführender Gesellschafter
 

09131 973 16 35
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Norbert Kastner

Geschäftsführer bu consulting,
Rechtsanwalt

09131 973 16 35
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Michaela Lang

MandantInnen-Betreuung,
Büroleitung

09131 973 16 35
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Monika Pensel

MandantInnen-Betreuung,
Buchhaltung

09131 973 16 35
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Jedes Anerkenntnis ist für uns eine Anerkennung.

Akademiker, Freiberufler, Selbständige, Angestellte und Profisportler

 

Sie gehören zu unserer Zielgruppe, wenn Sie sich zu diesen Berufsgruppen zählen.
Unser Know-how und unsere Anerkenntnisse resultieren genau aus den
Erfahrungen dieser Zielgruppe.